Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Regelungsbereich der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, Vertragsabschluss

Nachstehendes gilt für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich eventueller Montageleistungen, Nachlieferungen und Beratungsleistungen. Nachstehendes gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind nicht verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Mündliche Nebenabreden von Personen, die nicht ausdrücklich zur Vertretung der Firma NaBau Dresden GmbH berechtigt sind, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Firma NaBau Dresden GmbH ist dazu berechtigt, Aufnahmen wie zum Beispiel Fotos und dergleichen von ihren verkauften Produkten zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.

§ 2 Preise, Zahlungen, Skonto

Unsere Preise gelten in EUR und verstehen sich ab Versandort ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise gelten 4 Wochen ab Unterzeichungsdatum des Vertrags. Sind längere Lieferfristen vereinbart und ändern sich die Löhne, Gehälter, Rohstoffkosten oder sonstige Preisgrundlagen, so ist die Firma NaBau Dresden GmbH berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise, die diese Veränderungen berücksichtigen, zu berechnen. Rechnungsbeträge sind bei Lieferung bzw. Ausführung der Leistung bar ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.

Vereinbarte Skonti können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Skontierfrist für die Gesamtzahlung eingehalten wird. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Firma NaBau Dresden GmbH bestrittener Gegenansprüche durch den Kunden ist nicht statthaft, sofern sie nicht gerichtlich festgestellt sind.

Werden schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder tritt eine wesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers ein, so werden sämtliche Forderungen, auch hierfür zahlungshalber hereingenommene Wechsel, sofort fällig.

§ 3 Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durchführen oder zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir die Art des Versands und des Wegs frei bestimmen können, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Verpackung wird von uns nach besten Wissen und Gewissen ausgewählt. Haftung für Verpackungsmängel oder Schäden wird von uns jedoch nicht übernommen.

Die versandfertige Ware muss sofort abberufen werden, sonst sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergebühren zu erheben. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

Auch mit der Versandbereitschaftsmeldung geht die Gefahr auf den Besteller über.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, auch aus Nebenleistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung sämtlicher, der Firma NaBau Dresden GmbH, in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die der Firma NaBau Dresden GmbH, aus dem Geschäftsverhältnis zustehen, an die Firma NaBau Dresden GmbH bis zur Höhe Ihrer Forderung abgetreten.

Unerheblich ist es, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wurde.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und ähnlichen Vertrags nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er sich nicht in Verzug befindet, berechtigt und ermächtigt, und nur, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung an die Firma NaBau Dresden GmbH übergeht und der Kunde sich das Eigentum bis zur Zahlung vorbehält.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an den Drittbesteller zur Zahlung an die Firma NaBau Dresden GmbH bekannt zu geben.

Übersteigt der Wert der für die Firma NaBau Dresden GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als zehn Prozent, so ist diese verpflichtet, auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit Sicherung nach Wahl freizugeben.

Die Firma NaBau Dresden GmbH hat weiterhin das Recht, die Forderung gegenüber dem Dritten einzuziehen, wenn der Kunde die ihr gegenüber vereinbarte Zahlung nicht erfüllt. Mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Einziehungserklärung verpflichtet sich der Kunde auch, alle eingehenden Beträge aus dem Verkauf der Vorbehaltsware getrennt zu verwahren und sich jeder Verfügung über solche Forderung, wie eine Abtretung usw., zu enthalten.

Trotz der abgetretenen Rechte bleibt der Kunde aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag persönlich verpflichtet und haftet neben dem neuen Käufer als Gesamtschuldner.

§ 5 Lieferzeiten

Die Lieferzeiten der Firma NaBau Dresden GmbH werden nach bestem Wissen angegeben. Allerdings können sich Lieferzeiten verlängern. Hierauf hat die Firma NaBau Dresden GmbH keinen Einfluss. Wird eine vereinbarte Lieferzeit um mehr als acht Wochen überschritten, hat der Besteller das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die bestellte Ware oder Leistung auch dann nicht zum Ablauf der Nachfrist geliefert oder geleistet, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt grundsätzlich nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Gesamtauftrags.

Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, Feuer und andere nicht vorhersehbare Umstände wie zum Beispiel Mangel an Rohstoffen, Ausfall von Arbeitskräften, Nichtlieferung durch Unterlieferanten sowie gesetzliche Beschränkungen bei Import- und Exportgeschäften verlängern angegebene Fristen entsprechend und berechtigen die Firma NaBau Dresden GmbH von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 6 Mängelrügen und Durchführung der Gewährleistung

Natursteine sind Naturmaterialien, die nach Farbe und Materialbeschaffenheit sehr oft von der Bemusterung abweichen. Bemusterungen zeigen daher nur das allgemeine Aussehen des Natursteines.

Vorgezeigte Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die in Marmor vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw. ferner bei Naturstein vorkommende Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie auch keineswegs eine Wertminderung des Marmors hieraus ableitbar ist. Bei dolomitischen Marmorarten kann es durch organische Stoffe fossilen Ursprungs und eisenhaltigen eingelagerten Mineralien vereinzelt zu Gelb- oder Braunfärbungen kommen. Die Ursache ist in der Regel die hohe Luftfeuchtigkeit sowie Sauerstoff aus der Luft. Der Kunde erkennt an, dass die vorstehend dargestellten Abweichungen des Natursteins von der Bemusterung sowie Verfärbungen keinen Mangel darstellen. Mängelrügen sind jeweils unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Äußerlich erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von zwölf Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung zu rügen.

Zeigen sich Mängel infolge von Materialfehlern oder unsachgemäßer Ausführung innerhalb der Gewährleistungszeit, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde hat die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen. Ansonsten ist die Firma NaBau Dresden GmbH von der Mängelhaftung befreit.

Sollte die Nachbesserung nach zweimaliger angemessener Fristsetzung misslingen, ist der Kunde berechtigt, die Mängel durch Fremdunternehmer beseitigen zu lassen.

Die Gewährleistungsansprüche können bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erlöschen, soweit seitens des Nutzers nicht auf etwaige Mängel vor Weiterverarbeitung durch den Kunden hingewiesen und Mängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Handelsübliche geringe Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

§ 7 Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Firma NaBau Dresden GmbH in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für ihre gesetzlichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen zwingend haftet oder eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes gegeben ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Dresden. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Ursprungslands zu wählen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Dies gilt auch für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrags sich eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke ergibt.

§ 9 Rückgaben von Waren

Rückgaben von Waren bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung der NaBau Dresden GmbH. Nur einwandfrei verwendbare Ware kann unter Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens 20 % des Warenwertes gutgeschrieben werden.

Stand: 11/2015